Gerichtsgebühren fallen für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in Höhe einer 0,5 Gebühr an, mindestens jedoch 18€. In anderen Verfahren wird in der Regel eine dreifache Gebühr fällig, wenn per Urteil entschieden wird. Hier ein Auszug aus der Anlage 2 zu § 34 des Gerichtskostengesetzes (GKG). Bei einer Klage auf beispielsweise Mietzahlung fallen Gerichtsgebühren in Höhe von 3,0 an.
Streitwert bis... in € (1,0-) Gebühr
300 25
600 35
900 45
1200 55
1500 65
2000 73
2500 81
5000 121
10000 196
25000 311
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