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Anwaltskosten
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Damit Sie eine ungefähre Vorstellung von den Kosten erhalten, die auf Sie zukommen können, habe ich hier exemplarisch einige Gegenstandswerte den Gebühren gegenübergestellt. Es handelt sich um einen Auszug aus der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 der Gebührentabelle des Rechtsanwalts- vergütungsgesetzes (RVG). Dieses ist bei allen Vergahren vor Gericht anzuwenden.
Bei einem Gegenstandswert bis €: (1,0-) Gebühr
300 25
600 45
900 65
1200 85
1500 105
2000 133
2500 161
3000 189
3500 217
5000 301
7000 375
25000 686
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Beachten Sie bitte, dass eine 1,0 Gebühr in der Regel nur für das Beantragen eines Mahnbescheids gilt. Die Gebühr für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheid im Anschluss an einen Mahnbescheid beträgt 0,5. Eine durchschnittliche Geschäftsgebühr, beispielsweise für eine Arbeit im Erb- oder Mietrecht, beträgt 1,3 bei durchschnittlichem Umfang und Schwierigkeit. Hinzu kommt immer auch die Umsatzsteuer von derzeit 19 % und Schreibauslagen in Höhe von 20%, maximal 20€.
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Gerichtsgebühren fallen für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in Höhe einer 0,5 Gebühr an, mindestens jedoch 18€. Hier ein Auszug aus der Anlage 2 zu § 34 des Gerichtskostengesetzes (GKG). Bei einer Klage auf beispielsweise Mietzahlung fallen Gerichtsgebühren in Höhe von 3,0 an.
Streitwert bis... in € (1,0-) Gebühr
300 25
600 35
900 45
1200 55
1500 65
2000 73
2500 81
5000 121
10000 196
25000 311
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Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Nur Richtwerte.
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